Die Leistungen von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren unterliegen idR nicht der österreichischen Umsatzsteuer, wenn die Leistungen an einen nicht in Österreich ansässigen Unternehmer erbracht werden. Stehen ihre Leistungen allerdings in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem österreichischen Grundstück, so unterliegen diese Leistungen der österreichischen Umsatzsteuer, auch wenn der Leistungsempfänger im Ausland ansässig ist. Die Abgrenzung gestaltet sich in der Praxis oftmals schwierig.