Entscheidung: EuGH 05.07.2018, C-320/17 , Marle Participations SARL
Schlagwörter:
Frankreich; wirtschaftliche Tätigkeit; Mehrwertsteuer; steuerpflichtige Vermietung eines Gebäudes; Holdinggesellschaft; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Aufteilung der Vorsteuern; Beteiligungserwerb; Unternehmereigenschaft; wirtschaftlich tätige Holding; Recht auf Vorsteuerabzug; Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen; Begriff Steuerpflichtiger; Begriff wirtschaftliche Tätigkeiten; Eingriff einer Holding in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft; Vorsteuerabzugsrecht; Tochtergesellschaften; Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen; allgemeine Aufwendungen der Holdinggesellschaft; Führungsholding; bloßer Erwerb und bloßes Halten von Gesellschaftsanteilen