Entscheidung: EuGH 13.06.2018, C-421/17 , Polfarmex
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Polen; Aktiengesellschaft; Aktionär; Rückkauf von Aktien; Eigentumsrechte; Immobilienübertragung; Grundstücksübertragung; Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt; Übertragung des Eigentums an Grundstücken; wirtschaftliche Tätigkeit; Eigentumsübertragung; steuerbarer Umsatz