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Wann ist eine Grundstücksleistung anzunehmen?

SteuerrechtAufsatzStB Mag. Peter Knölltaxlex 2017, 176 - 178 Heft 6 v. 22.7.2017

Normen: Art 13b Durchführungsverordnung (EU) Nr 282/2011; Art 31a Durchführungsverordnung (EU) Nr 282/2011; Durchführungsverordnung (EU) Nr 1042/2013; RL 2008/8/EG ; RL 2006/112/EG ; § 19 Abs 1a UStG; § 3a UStG

Schlagwörter:

Unionsrecht; Umsatzsteuer; Mehrwertsteuer; Grundstücksbegriff; Grundstücksleistungen; sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück; Grundstücksort; Leistungsort; grundstücksbezogene Leistungen; Bauleistungen; Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück; Ort der Dienstleistung im Zusammenhang mit Grundstücken; EU-Durchführungsverordnung Nr 1042/2013 vom 7. Oktober 2013 zur Änderung der Durchführungsverordnung Nr 282/2011 bezüglich des Ortes der Dienstleistung; Belegenheitsprinzip; juristische Dienstleistungen

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