Entscheidung: EuGH, C-249/17 , Ryanair
Schlagwörter:
Vorabentscheidungsersuchen; Irland; Mehrwertsteuer; Erbringung von Geschäftsführungsleistungen; Unternehmenserwerb; Erwerber; Vorsteuerabzug; Eingangsumsatz; Eingangsleistungen; erfolgreiche Unternehmensübernahme; Übernahme eines Unternehmens; Dienstleistung; wirtschaftliche Tätigkeit; Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie; Geschäftsführung