Entscheidung: EuGH 12.05.2016, C-520/14 , Gemeente Borsele
Schlagwörter:
Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; Beförderungsleistungen; Beförderung von Schülern; Steuerpflicht; Unternehmereigenschaft; Schülertransportdienstleistungen; Körperschaft öffentlichen Rechts; Betrieb gewerblicher Art; Gebietskörperschaft; Personenbeförderung; wirtschaftliche Betätigung; größtenteils mit öffentlichen Mitteln finanziert; Schülertransport; Gemeinde; keine wirtschaftliche Tätigkeit