Entscheidung: BFG 12.04.2016, RV/7101207/2015
Schlagwörter:
Umsatzsteuer; Vorauszahlungen; verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung; Guthaben auf dem Abgabenkonto; zeitgerechte Zahlung der Umsatzsteuer; Verhängung eines Verspätungszuschlages; Ermessensübung; verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung; Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages; Festsetzung eines Verspätungszuschlages; rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen