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Familienhafte Mitarbeit - ein Update - Wann sind Familienmitglieder anzumelden?

Sozialversicherungsrecht; ArbeitsrechtAufsatzDr. Stefan Steigertaxlex 2016, 251 - 253 Heft 7 und 8 v. 10.9.2016

Normen: § 4 Abs 2 ASVG; § 4 Abs 1 Z 3 ASVG

Schlagwörter:

Pflichtversicherung; Sozialversicherung; Mithilfe im Familienverband; Mutter; Vater; Geschwister; Kinder; Eltern; Familienmitglieder; Verwandte; Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse; Anmeldepflicht; Fremdüblichkeit; Ehegatten; Lebensgefährte; Großeltern; Beitragspflicht; Dienstverhältnis; familienhafte Mitarbeit in Betrieben; Familienangehörige; Mitarbeit in Gesellschaften; vereinbarte Unentgeltlichkeit der Tätigkeit; Sachbezüge; Aufwandsentschädigungen; Dienstnehmereigenschaft; Trinkgelder; freie oder verbilligte Mahlzeiten; kein Entgeltcharakter; Vereinbarung zur familienhaften Mitarbeit; kurzfristige Tätigkeit; Verwandtschaftsverhältnis; kein Entgelt; geringfügige Zuwendungen des Dienstgebers; Vermutung für ein Dienstverhältnis; Vermutung gegen ein Dienstverhältnis; Fahrtkostenersätze

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