Entscheidung: EuGH, C-132/16 , Iberdrola Inmobiliaria Real Estate Investment
Schlagwörter:
Vorabentscheidungsersuchen; Bulgarien; Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuersystemrichtlinie; gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Dienstleistungen zur Errichtung oder Umgestaltung eines im Eigentum einer dritten Person stehenden Objekts; dritte Person; Vorsteuerabzugsrecht; Dienstleistungsempfänger; Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts; Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug; Errichtung oder Umgestaltung eines im fremden Eigentum stehenden Objekts; Baudienstleistungen