Normen: § 4 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 ASVG; § 2 Abs 1 Z 4 GSVG; § 82 Abs 1 WTBG
Schlagwörter:
Lohnsteuer; Arbeitsrecht; überwiegend im eigenen Arbeitszimmer ausgeübte Tätigkeit; Werkvertrag; freier; Dienstvertrag; häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit; Dienstleistungsvertrag; Steuerberater; Weisungsrecht; Abhängigkeit; Weisungsgebundenheit; freie; Zeiteinteilung; neue Selbständige; Steuerpflicht; freies; echtes; Dienstverhältnis; organisatorische; Eingliederung; in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers; Vertretungsbefugnis; Unternehmerrisiko; freier; Dienstnehmer; Entscheidungsbefugnis; Dienstnehmer; persönliche; Arbeitspflicht; Auftreten im Namen des Auftraggebers; Selbständigkeit; Sozialversicherungspflicht; Lohnnebenkostenpflicht; Beitragspflicht; Home-Office; freiberufliche Tätigkeit; Freiberufler; Ärzte; Rechtsanwälte; Ziviltechniker; Wirtschaftstreuhänder; selbständige; Vertretungsrecht; Ablehnungsrecht; Lohnnebenkosten; umsatzabhängige Entlohnung; Betriebsmittel; unbeschränkte Haftung;