Normen: § 8 KStG
Schlagwörter:
Kapitalertragsteuer; Darlehensvereinbarung; Fremdvergleich; Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern; Rahmenkredit; Fremdüblichkeit; Vorteil; Anteilseigner; nahestehende Personen; steuerliche Anerkennung; Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen; Vorteilsgewährung; Vermögensvorteil;