EuGH C-42/14 , Wojskowa Agencja Mieszkaniowa w Warszawie
Schlagwörter:
Polen; Lieferungen; Elektrizität; Wärme; Wasser; Abfallentsorgungsleistungen; Vermietungstätigkeit; Umsatzsteuer; Leistungen; Vermieter; durch Dritte; Mieter; Zurechnung; Vermietungsleistung; unselbständige; Nebenleistung; selbständige; Erbringung; einheitliche; zusammenhängende; Dienstleistungen;