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Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei Einkünften aus V& V auch bei nicht steuerbarer Veräußerung der Immobilie

SteuerrechtJudikaturDr. Gerald Mosertaxlex 2014, 279 - 282 Heft 7 und 8 v. 1.7.2014

Normen: § 23 dEStG; § 28 EStG; § 32 EStG; §§ 30 ff EStG idF BGBl I Nr 112/2012

Schlagwörter:

Abgabenänderungsgesetz 2012; Deutschland; Österreich; Besteuerung; Fremdkapitalzinsen; Abzug; Immobilien; Vermietung und Verpachtung; Verkaufserlös; Fremdkapital; Abzugsfähigkeit; Einkünfteerzielung; Fremdfinanzierungskosten; vermögensverwaltende Personengesellschaft; Gewinnermittlung; Veräußerung; Einkunftsquelle; Darlehen; Anschaffungskosten; nachträgliche; Finanzierungsaufwendungen; Werbungskosten; Schuldzinsen; Kredit; Zinsen; Anschaffung; neue; vermietete; Immobilie; Veräußerungspreis; Betriebsvermögen; Betriebsausgaben; Verkauf; Fremdfinanzierung; Privatvermögen; Veräußerungsgewinne; Immobilienvermögen; Beendigung; Betrieb; Veranlassungszusammenhang; Betriebsaufgabe; Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung; Kreditrückzahlung;

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