Normen: § 135 BAO
Schlagwörter:
Abgabenverfahren; Verfahrensrecht; Verspätungszuschlag; Umsatzsteuervoranmeldung; Rechtsirrtum; Parteienvertreter; Deutschland; Österreich; Umsatzsteuerpflicht; deutscher; Steuerberater; Unternehmer; Verschulden; Abgabenerklärung; verspätete Einreichung; steuerlicher Vertreter;