Normen: § 12 UmgrStG
Schlagwörter:
Kapitalertragsteuer; Umgründungssteuerrecht; Einbringungsvertrag; Fremdüblichkeit; Fremdverhaltensgrundsatz; Einbringungsfähigkeit; Ein-Mann-Betrieb; Unternehmensberatung; Einkunftsart; Alleingeschäftsführung; GmbH; verdeckte Ausschüttung; Einbringungsvermögen; Vorteilszuwendung; Unternehmensberater; Einzelunternehmer; positiver; negativer; Verkehrswert; Unternehmensberatungsbetrieb; Angehörigenjudikatur; Einkünfte; aus nichtselbständiger; aus selbständiger Arbeit; Art III UmgrStG; Einbringungsstichtag; Betrieb; Betriebsaufgabe; Geschäftsführer; Bezüge; Weisungsgebundenheit; Dienstverhältnis; Unternehmerrisiko; Eingliederung in dessen geschäftlichen Organismus; Management Consulting; Beratungsleistungen; Übertragung; Kundenstock; höchstpersönliche Fähigkeiten; Know-how; guter Ruf; Geschäftsführungsvertrag; Verträge zwischen nahen Angehörigen;