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Wann gilt ein über FinanzOnline gestellter Antrag als eingebracht?

SteuerrechtAufsatzMag. Markus Knechtltaxlex 2013, 260 - 262 Heft 7 v. 1.7.2013

Normen: § 86a BAO; § 245 Abs 3 BAO; § 292 BAO; § 1 Abs 2 FOnV; § 5 FOnV; Art 131 Abs 2 B-VG

Schlagwörter:

Abgabenverfahren; FinanzOnline; Rechtzeitigkeit von Anbringen; Dialogverfahren; Datenstromverfahren; Fristerstreckung; Amtsbeschwerde;

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