Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung, der die Absolvierung einer Umschulung eines nicht selbständigen Vertreters zu einem Masseur zugrunde lag, formulierte der UFS Grundsätze zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Umschulungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 10 EStG