Zusammenfassung: Der UFS hatte zu prüfen, ob für das Entstehen der Abgabenverbindlichkeit kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs 14 UStG eine formgültige Rechnung vorliegen muss. Im Beitrag findet sich auch ein Hinweis zur Judikatur des BFH, welcher eine andere Meinung vertritt.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 14 UStG