Zusammenfassung: Der UFS stellte im vorliegenden Erkenntnis klar, in welcher Form die Option zur Steuerpflicht bei einer internationalen Schachtelbeteiligung erfolgen kann. Weiters war zu prüfen, ob Versäumnisse bei der Steuererklärung eine Wiederaufnahme rechtfertigten.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 3 Z 1 KStG; § 303 BAO