Art 63 AEUV
Im vorliegenden Fall, zu dem die Schlussanträge des GA vorliegen, geht es um die Rechtmäßigkeit einer deutschen Regelung über die Anrechnung ausländischer Dividendeneinkünfte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Vorgebracht wurde, dass die Anrechnungsmethode im konkreten Fall diskriminierend sei und der Kapitalverkehrsfreiheit widerspreche.