Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben im gegenständlichen Beitrag die Auswirkungen einzelner beendigungsabhängiger Ansprüche (Urlaubsersatzleistung, Abfertigung alt, Kündigungsentschädigung) in sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Hinsicht. Dabei legen sie dar, dass eine Beitragspflicht auch dann noch bestehen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich schon beendet ist.
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