§ 22 BAO
Im vorliegenden Fall hatte es der VwGH mit einer Missbrauchskonstruktion zu tun. Er führte aus, welchen Akteuren in einem solchen Fall die Geldflüsse tatsächlich zuzurechnen seien.
VwGH 26.4.2012, 2009/15/0220
§ 22 BAO
Im vorliegenden Fall hatte es der VwGH mit einer Missbrauchskonstruktion zu tun. Er führte aus, welchen Akteuren in einem solchen Fall die Geldflüsse tatsächlich zuzurechnen seien.
VwGH 26.4.2012, 2009/15/0220