Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich dem Befreiungstatbestand hinsichtlich der KESt-Abzugspflicht im Falle des Wegzugs des Steuerschuldners, welche mit dem AbgÄG 2011 in Kraft getreten ist. Der Autor beschäftigt sich damit, welche Fälle von der Bestimmung betroffen sind und erörtert, warum der aktuelle KESt-Erlass des BMF seiner Meinung nach das Gesetz nicht auf korrekte Art und Weise interpretiert.