Zusammenfassung: Im vorliegenden Editorial weisen die Autoren auf verfassungsrechtliche Bedenken bei der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstückstransaktionen hinsichtlich der eingeschränkten Möglichkeit, Verluste aus vergangenen Perioden mit Gewinnen sowie Verluste mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten zu verrechnen, hin. Sie heben dabei die unterschiedliche Behandlung von Verlusten im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich hervor und vergleichen die neue Rechtslage mit einem Erkenntnis des VfGH, in dem dieser zu einer ähnlichen Problematik ein Urteil zu fällen hatte.