Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob der Ansicht des BMF - dass bei einem Zusammenschluss eine rückwirkende Betrachtung bei der Bewertung der Einlage von nichtbegünstigtem Vermögen nicht in Frage kommt - zu folgen ist.
Rechtsgrundlagen: § 24 UmgrStG; Rz 1417 UmgrStR