Der EuGH hatte zu entscheiden, ob ein englisches Unternehmen, welches Telefonkarten an europäische Vertriebspartner verkaufte, hinsichtlich der Inanspruchnahme der Telefondienstleistung durch Endkunden eine zweite steuerliche Dienstleistung erbrachte. Das Erkenntnis enthält außerdem Klarstellungen zum Begriff der Telekommunikationsdienstleistung.