Zusammenfassung: In diesem Beitrag gehen die beiden Autoren auf die Senkung des Beteiligungsausmaßes für die KESt-Befreiung für Körperschaften gemäß § 94 Z 2 EStG durch das BudgetbegleitG 2011 ein. Gleichzeitig kritisieren sie aber, dass für geringe Beteiligungen nach wie vor kein Befreiungstatbestand im Gesetz festgelegt ist. Sie erörtern, warum eine sachliche Rechtfertigung in diesen Fällen idR nicht gegeben ist und kommen zum Schluss, dass es nach dem geltenden Recht durchaus argumentierbar ist, eine KESt-Abzugspflicht nicht anzunehmen.