Zusammenfassung: Der vorliegende Fall des UFS betraf die Zulässigkeit einer Rückstellung für die noch nicht absehbare Stilllegung einer Liftanlage.
Rechtsgrundlagen: § 9 EStG
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Zusammenfassung: Der vorliegende Fall des UFS betraf die Zulässigkeit einer Rückstellung für die noch nicht absehbare Stilllegung einer Liftanlage.
Rechtsgrundlagen: § 9 EStG
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