Zusammenfassung: Die Kommission hat gegen Spanien Klage eingebracht. Als gemeinschaftsrechtswidrig werden gesetzliche Bestimmungen über die Erbschafts- und Schenkungssteuer angesehen, die auf Ebene der autonomen Provinzen Gebietsansässigen Steuererleichterungen gewähren.
Rechtsgrundlagen: Art 21 AEUV; Art 63 AEUV