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Keine Liebhaberei bei rechtzeitiger Einstellung der Tätigkeit

SteuerrechtJudikaturDr. Christian Huber, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater; Dr. Peter Pichler, Steuerberatertaxlex-SRa 2012/52taxlex-SRa 2012, 236 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Fraglich war in dieser Rechtssache vor dem UFS, ob eine Tätigkeit als Liebhaberei zu qualifizieren ist, wenn sie der Steuerpflichtige in dem Zeitpunkt einstellt, in dem er die Erfolgslosigkeit erkennt.

Rechtsgrundlagen: § 2 EStG; § 2 Abs 1 Z 6 LVO

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