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Steuerschuld kraft Rechnungslegung

SteuerrechtJudikaturDr. Jutta Niedermair, LeitnerLeitner; Univ.-Ass. Mag. Harald Moshammer, LL.M., JKU Linztaxlex-EC 2012/80taxlex-EC 2012, 203 Heft 5 v. 1.5.2012

Art 203 RL 2006/112/EG

Eine gesetzliche Regelung in Bulgarien sieht vor, dass eine Rechnung nur von ihrem Aussteller berichtigt werden kann, nicht jedoch gegebenenfalls von der steuerpflichtigen Person. Ein bulgarisches Tribunal hegte Zweifel an der Unionsrechtskonformität und legte dem EuGH Fragen betreffend die steuerliche Neutralität zur Vorabentscheidung vor.

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