Art 132 Abs 1 lit m RL 2006/112/EG
Ein tschechisches Tribunal richtete an den EuGH die Frage, ob die Zurverfügungstellung eines Geländes zur Sportausübung (insb Freibad) als mehrwertsteuerbefreit iSd RL 2006/112/EG anzusehen ist.
EuGH C-18/12
Art 132 Abs 1 lit m RL 2006/112/EG
Ein tschechisches Tribunal richtete an den EuGH die Frage, ob die Zurverfügungstellung eines Geländes zur Sportausübung (insb Freibad) als mehrwertsteuerbefreit iSd RL 2006/112/EG anzusehen ist.
EuGH C-18/12