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Zugang zum Freibad steuerbefreit?

SteuerrechtJudikaturDr. Jutta Niedermair, LeitnerLeitner; Univ.-Ass. Mag. Harald Moshammer, LL.M., JKU Linztaxlex-EC 2012/84taxlex-EC 2012, 204 Heft 5 v. 1.5.2012

Art 132 Abs 1 lit m RL 2006/112/EG

Ein tschechisches Tribunal richtete an den EuGH die Frage, ob die Zurverfügungstellung eines Geländes zur Sportausübung (insb Freibad) als mehrwertsteuerbefreit iSd RL 2006/112/EG anzusehen ist.

EuGH C-18/12

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