Art 99 RL 2006/112/EG ; Art 110 RL 2006/112/EG
2007 hatte Frankreich einen Mehrwertsteuersatz von 2,10% auf Einnahmen bei Erstaufführungen von Konzerten eingeführt. Weil dieser Wert unter 5% liegt, war die Vereinbarkeit mit der EU-RL fraglich.
Art 99 RL 2006/112/EG ; Art 110 RL 2006/112/EG
2007 hatte Frankreich einen Mehrwertsteuersatz von 2,10% auf Einnahmen bei Erstaufführungen von Konzerten eingeführt. Weil dieser Wert unter 5% liegt, war die Vereinbarkeit mit der EU-RL fraglich.