Zusammenfassung: Der Rat der Europäischen Union hatte über einen Antrag von Frankreich und Spanien zu entscheiden, mit welchem diese eine abweichende steuerliche Regelung begehrten. Die besondere Behandlung der Mehrwertsteuer sollte für jene Leistungen gelten, die im Zuge der Verlegung einer Stromleitung zwischen den beiden Mitgliedstaaten entstünden.