Art 80 Abs 1 RL 2006/112/EG ; Art 73 RL 2006/112/EG
Dieser Beitrag behandelt den Schlussantrag des Generalanwalts in der Rechtssache Balkan and Sea Properties, der sich mit der Abweichung von der allgemeinen Regel der Steuerbemessungsgrundlage zugunsten der Bemessung der Mehrwertsteuer anhand des Normalwerts der Lieferung oder Dienstleistung, beschäftigt.