Zusammenfassung: Diese Entscheidung betrifft die steuerliche Zurechenbarkeit des strittigen Gewinnanteils eines ausscheidenden Gesellschafters.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 EStG
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Zusammenfassung: Diese Entscheidung betrifft die steuerliche Zurechenbarkeit des strittigen Gewinnanteils eines ausscheidenden Gesellschafters.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 EStG
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