Art 9 Abs 2 lit e 6.MwSt-RL; Art 59 lit f RL 2006/112/EG ; Art 17 Abs 1 6.MwSt-RL; Art 18 Abs 1 lit a 6.MwSt-RL
Diese Entscheidung des EuGH behandelt die Klärung des Leistungsorts bei der Gestellung von Personal, da die zuständigen Finanzbehörden in diesem Fall von verschiedenen Leistungsorten ausgingen.