§ 39 AngG; § 1163 ABGB; § 1478 ABGB
Der Beitrag geht der Frage nach, ob ein Dienstgeber gemäß § 39 AngG dazu verpflichtet werden kann, einem Angestellten auf sein Verlangen hin ein Dienstzeugnis auszustellen. Untersucht wird ferner, welchen Inhalt ein Dienstzeugnis haben sollte, mit welchem Datum dieses ausgestellt werden muss und ob auch Zwischenzeugnisse rechtens sein können.