Zusammenfassung: Der VwGH nimmt in der Entscheidung zu Formen der stiftungsnahen Anteilsveräußerungen Stellung. Im Anlassfall hatte eine Steuerpflichtige einen großen Anteil ihres Geschäftsanteils an einer familieneigenen GmbH in eine zuvor gegründete Privatstiftung eingebracht. Im Rahmen einer Nachstiftung wurden danach die übrigen Anteile an der GmbH, die mittlerweile in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, in die Privatstiftung eingebracht, die wiederum danach ihre Anteile an eine Holding verkaufte. Strittig war in der Entscheidung, ob die geltend gemachten Steuervorteile im Rahmen des EStG bzw. KStG rechtens waren.