Zusammenfassung: Huber weist in ihrem Beitrag auf die seit 1. 3. 2011 geltende Regelung hin, wonach Firmen in Stelleninseraten Angaben zum Mindestentgelt machen müssen, andernfalls drohen Verwaltungsstrafen bis zu Euro 360,-. Neben einer Begriffsdefinition weist sie auch auf Beispiele hin, wie derartige Stelleninserate formuliert werden sollten.
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