Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidungen RV/0735-L/11 und RV/2370-W/11 des UFS hingewiesen, welche sich mit der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe befassen und erörtern, in welchen Fällen diese zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 6 NoVAG
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