Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung des UFS vom 13.10.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben, im Rahmen einer Betriebsaufgabe, geltend gemacht werden können und wie im Fall einer Umschuldung vorzugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 32 EStG