§ 11 Abs 1 Z 4 KStG; § 10 KStG; § 12 Abs 2 KStG
Im vorliegenden Beitrag untersucht der Autor ausgehend von der Entscheidung RV/1351-L/10 des UFS vom 16.11.2011, wie der Begriff der abzugsfähigen Zinsen im Rahmen der Fremdfinanzierung von Beteiligungserwerben auszulegen ist und wie Finanzierungsnebenkosten steuerlich abgezogen werden können.