Zusammenfassung: Der UFS hatte zu beurteilen, wann der Zuflusszeitpunkt iSd § 19 EStG in einem Fall der Schuldübernahme von Verbindlichkeiten der Stifter durch eine Privatstiftung vorlag.
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS hatte zu beurteilen, wann der Zuflusszeitpunkt iSd § 19 EStG in einem Fall der Schuldübernahme von Verbindlichkeiten der Stifter durch eine Privatstiftung vorlag.
Rechtsgrundlagen: § 19 EStG
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