§ 8 KStG
Der UFS führte in der vorliegenden Entscheidung in mehreren Punkten an, warum die laufende Entnahme durch den dominierenden Gesellschafter einer Familien-GmbH trotz Vereinbarung und Verbuchung auf einem Verrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen war.
UFS 30.7.2012, RV/0026-L/12; VwGH 2012/15/0177