Zusammenfassung: Der UFS präzisierte in zwei Entscheidungen den Steuerbefreiungstatbestand hinsichtlich der Entrichtung der Gesellschaftsteuer für Beteiligungen von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften.
Rechtsgrundlagen: § 6 KVG
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Zusammenfassung: Der UFS präzisierte in zwei Entscheidungen den Steuerbefreiungstatbestand hinsichtlich der Entrichtung der Gesellschaftsteuer für Beteiligungen von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften.
Rechtsgrundlagen: § 6 KVG
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