Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Falle eines beruflich veranlassten Umzugs Mietzinszahlungen bis zum ordnungsgemäßen Kündigungstermin abzugsfähig sind. Des Weiteren hatte er die Abzugsfähigkeit von umzugsbedingten Verlusten aus dem Verkauf der Wohnung zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; Rz 393 LStR