Im vorliegenden Verfahren rund um die Anwendbarkeit einer reverse-charge-Regelung richtete der BFH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH mit der Frage, ob der Begriff Bauleistungen in einer Ermächtigung des Rates neben Dienstleistungen auch Lieferungen umfasst. Der Beitrag führt dazu die Schlussanträge des GA an.
EuGH C-395/11