Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Thematik des Dividendenvorbehaltes im Zusammenhang mit Umgründungen, insbesondere Einbringungen und Spaltungen. Die Meinung des BMF zur Frage, ob dem Veräußerer oder dem Erwerber die Dividende ertragsteuerrechtlich zuzurechnen ist, wird vom Autor nicht geteilt. Er legt ausführlich dar, warum das Abstellen auf den Umgründungsstichtag seiner Ansicht nach zu unerwünschten Ergebnissen führt. Zur besseren Veranschaulichung ist der Beitrag mit einigen Grafiken unterlegt.