Art 49 AEUV
Im Zusammenhang mit der geplanten Fusion einer schwedischen Gesellschaft und ihrer finnischen Muttergesellschaft ist vom EuGH zu beurteilen, ob die Verweigerung der Möglichkeit, die Verluste der einen Gesellschaft für die andere steuerlich in Abzug zu bringen, gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Zum Redaktionszeitpunkt lagen die Schlussanträge der GA Kokott vor.